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Windkraft in Barntrup - Dichtung und Wahrheit

 

 

Die Beratungen über die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie gehen in Barntrup in die entscheidende Phase. Im Planungsausschuss wurde am 8. September 2016 ein Konzept vorgestellt, das diverse Areale im Stadtgebiet als geeignet und vertretbar ausweist. Um es gleich vorweg zu nehmen: Wir Bündnisgrüne unterstützen den vorliegenden Vorschlag. Da es noch Beratungsbedarf hinsichtlich einzelner Punkte gab, wurde das Konzept zunächst zurück in die Fraktionen verwiesen und soll bei der nächsten Sitzung des Planungsausschusses abschließend behandelt werden.

 

Der Windkrafterlass des Landes schreibt vor, dass die Kommunen „substanziellen Raum“ für die Windenergie bereit stellen müssen. Was genau bedeutet diese zugegebenermaßen etwas schwammige Aussage aber für Barntrup?

 

Die grundlegende Vorgabe des Erlasses sagt aus, dass zu Siedlungsgebieten und allein stehenden Wohnhäusern ein Abstand von mindestens 300 m eingehalten werden muss. Darüber hinaus gibt es diverse weitere „harte Tabukriterien“, die die Errichtung von Windkraftanlagen ausschließen. Zieht man all diese grundsätzlich nicht geeigneten Bereiche vom Stadtgebiet ab, erhält man die sogenannte „Weißfläche“. In dieser Weißfläche wäre also der Bau von Anlagen rein rechtlich denkbar.

 

Der Erlass sieht weiterhin vor, dass die Kommunen mindestens 10 % ihrer Weißfläche als Konzentrationszonen für Windenergie ausweisen müssen. Wie sieht es damit in Barntrup aus?

 

Die Weißfläche für Barntrup beträgt 1.502 ha. Demnach müssten etwa 150 ha als Konzentrationszone bereit gestellt werden. Dies geschieht in Form eines geänderten Flächennutzungsplanes, den die Politik zu beschließen hat.

 

Ein Plan, der den genannten Flächenbedarf nicht beinhaltet, wäre nicht rechtens und gerichtlich anfechtbar. Im ungünstigsten Fall wäre der komplette Flächennutzungsplan hinfällig. Dann würden allein die gesetzlichen Regelungen u. a. bezüglich der Abstände gelten und die Stadt hätte keinerlei Einfluss mehr auf Ort und Anzahl der neuen Anlagen!

 

Im Rahmen eines inzwischen mehr als dreijährigen Verfahrens wurden zuerst Potenzialflächen betrachtet, die prinzipiell in Frage kämen. Auch der gesetzliche Mindestabstand wurde als problematisch betrachtet. Als Kompromiss einigte sich der Rat auf einen Abstand von mindestens 750 m zu reinen Wohngebieten sowie von mindestens 500 m zu allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und Einzelansiedlungen im Außenbereich. Rechtlich kein Problem – solange der schon erwähnte „substanzielle Raum“ gewährt wird.

 

Im Zuge dieses Verfahrens wurden insgesamt vier Bereiche in die engere Auswahl genommen. Dann stellte sich jedoch heraus, dass zwei der Flächen nicht ausgewiesen werden können, da sie in einer Hubschrauber-Tiefflugzone der Bundeswehr liegen. Eine weitere Fläche schied ebenfalls aus, hier waren wasserschutzrechtliche Bedenken der Grund. Die verbliebene Fläche am Bromberg südwestlich von Alverdissen erscheint geeignet, zusammen mit einer Bestandsfläche am Meierberg nahe Sommersell käme man aber nur auf insgesamt 84,1 ha – für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften viel zu wenig!

 

Aus diesem Grund müssen weitere Flächen in die Betrachtung einbezogen werden. Als geeignet erschienen den Planern zwei Gebiete: eines im Dorotheental und eines am Tappen, nördlich der Landstraße Barntrup-Bad Pyrmont. Nimmt man diese Bereiche mit auf, käme man auf insgesamt 146,2 ha an Konzentrationsflächen – vielleicht gerade genug, um dem Erlass gerecht zu werden.

 

Die neu in die Planung aufgenommenen Flächen wurden von den anderen Fraktionen anfangs sehr kritisch gesehen. Fakt ist: Ohne diese Gebiete wird Barntrup keinen gültigen und rechtssicheren Flächennutzungsplan aufstellen können!

 

Wir sehen die vorliegende Planung als idealen Mittelweg. Der Windenergie wird ausreichend Raum gewährt, und die berechtigten Belange und Sorgen der Menschen finden Berücksichtigung. Forderungen, etwa die Abstände auf 1.000 m zu erhöhen, können nicht erfüllt werden. Auf Barntruper Gebiet wären damit praktisch keine neuen Anlagen möglich. Vielleicht der Wunsch einiger Bürgerinnen und Bürger – aber rechtlich definitiv nicht durchsetzbar!

 

Wir können allen Menschen in Barntrup, der Politik und der Verwaltung nur empfehlen, dem Vorschlag zu folgen und den vorliegenden Plan zu unterstützen. Er räumt deutlich höhere Abstände zu Wohngebieten ein, als es der Gesetzgeber tut.

 

Die Alternative: Kein gültiger Plan – Wildwuchs einzelner Windkraftanlagen auf allen möglichen Flächen – sehr viel geringere Abstände zu Wohnhäusern! Wer den Vorschlag der Planer ablehnt oder unrealistische Forderungen stellt, muss sich immer dieser Konsequenzen bewusst sein!

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