Die Bürgerstiftung kommt !

 

Im Juni 2024 hat unsere Fraktion die Errichtung einer Bürgerstiftung für Barntrup beantragt. Was in anderen Städten und Gemeinden bereits erfolgreich praktiziert wird, kommt nun auch bei uns: Eine Stiftung, die unabhängig von den weiterhin äußerst begrenzten kommunalen Finanzmitteln Projekte etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend und Soziales, Natur und Umwelt oder Denkmalschutz fördern kann. Aus den anderen Fraktionen kamen grundsätzlich zustimmende Signale, ebenso von Verwaltung und Bürgermeister. Über das von uns angeregte "Startkapital" in Höhe von 50.000 Euro als Grundstock wird noch in den kommenden Haushaltsberatungen für 2025 zu sprechen sein. Dennoch freuen wir uns über die breite Unterstützung unseres Anliegens, sagen Danke für die positiven Rückmeldungen und freuen uns, dass wir bald gemeinsam die nächsten Schritte unternehmen können.

Die Errichtung einer Stiftung ist ein komplexer und langwieriger Vorgang und geschieht natürlich nicht über Nacht. Die Expertise seitens des Kreises, der Kreditinstitute sowie eventuell auch schon in Sachen Stiftung aktiver Kommunen muss eingeholt, ein Stiftungsrat und ein Konsortium gegründet und natürlich wie erwähnt auch über einen finanziellen Grundstock beraten werden.

Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe wird in Kürze das weitere Vorgehen planen und begleiten. Wenn alles gut geht, kann im Laufe des ersten Halbjahres 2025 womöglich schon der Grundsatzbeschluss im Stadtrat gefällt werden.

 

Doch was macht eine Stiftung eigentlich aus, und welche besonderen Vorteile und Möglichkeiten ergeben sich hierbei? Dazu haben wir einmal die zehn zentralen Aspekte einer Bürgerstiftung zusammen gestellt:

 

1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien oder Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Kommune, einen Landkreis, eine Region.

5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Kommune oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.

6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und / oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Kommune oder Region koordinieren.

10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.



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